Commerzbank-Hauptversammlung 2012: Die Abstimmungsergebnisse im Überblick

Commerzbank-Hauptversammlung 2012: Die Abstimmungsergebnisse im Überblick

24.05.2012

Commerzbank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

23.05.2012 / 22:08

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Commerzbank-Hauptversammlung 2012: Die Abstimmungsergebnisse im Überblick

- Vorstand und Aufsichtsrat entlastet

- Frau Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats
gewählt

- Genehmigte und bedingte Kapitalien beschlossen
 
- Optionen zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur beschlossen

- Ergänzungsverlangen des Aktionärs Riebeck-Brauerei von 1862 AG abgelehnt


Die heutige Hauptversammlung der Commerzbank hat allen Tagesordnungspunkten
zugestimmt beziehungsweise das Ergänzungsverlangen abgelehnt. Im Einzelnen
stimmten die Aktionäre zu den wesentlichen Tagesordnungspunkten wie folgt
ab:

Entlastung (TOP 2 und 3) 

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden (mit einer
Mehrheit von durchschnittlich 98,1 % beziehungsweise 98,1 %) entlastet.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (TOP 6)

Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Frau Dr.
Gertrude Tumpel-Gugerell mit
99,6 % der Stimmen bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 in
den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt.

Standardbeschlüsse zur Anpassung des genehmigten und bedingten Kapitals
(TOP 7 und 9)

Die turnusmäßige Anpassung des genehmigten Kapitals an das aktuelle
Grundkapital (TOP 7) wurde mit 97,0 % der Stimmen beschlossen. Neben das
noch bestehende Genehmigte Kapital 2011 (rund 1,6 Milliarden Euro) tritt
somit ein weiteres Genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden
Euro (Genehmigtes Kapital 2012/II).

Zudem wurde das bedingte Kapital im Rahmen der turnusmäßigen Anpassung an
das aktuelle Grundkapital angepasst (TOP 9). Der Vorstand wurde mit 95,3 %
der Stimmen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder
mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im
Gesamtnennbetrag von bis zu 8,4 Milliarden Euro auszugeben. Diese
Wertpapiere können Wandlungs- oder Optionsrechte gewähren, die zum Bezug
von bis zu 2,75 Milliarden Aktien berechtigen.

Optionen zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur  (TOP 8)

Die Hauptversammlung hat mit einer Mehrheit von 94,7 % die Voraussetzung
für Optionen zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur geschaffen. Der
Vorstand hat somit die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und im
Einvernehmen mit den stillen Gesellschaftern die bestehende Stille Einlage
der Allianz SE in Höhe von 0,75 Milliarden Euro sowie die Stille Einlage
des SoFFin in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro im Rahmen von
Kapitalmaßnahmen durch die teilweise oder vollständige Einbringung der
Stillen Einlagen zurückzuführen. Der Vorstand der Commerzbank wurde damit
insbesondere ermächtigt, das Grundkapital der Commerzbank gegen teilweise
oder vollständige Einbringung der Stillen Einlage der Allianz SE und/oder
des SoFFin um bis zu rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Der Gesetzgeber hatte mit der Neufassung des
Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes vom 24. Februar 2012 die
Möglichkeit zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur geschaffen. So
bietet das Gesetz die Möglichkeit Stille Einlagen, die im Rahmen der
Finanzkrise 2008 und 2009 gewährt wurden, in hartes Kernkapital
(Core-Tier-1) zu wandeln. Da die Stille Einlage der Allianz nicht als
hartes Kernkapital (Core-Tier-1) angerechnet wird, könnte ihre Ersetzung
durch Aktienkapital eine Variante zur weiteren Optimierung der
Kapitalstruktur darstellen. Die Stille Einlage, die der Staat im Zuge der
Finanzkrise 2008 gewährt hat, wird gemäß der Eigenkapitalvorschriften nach
Basel 3 nur noch bis Ende 2017 als hartes Kernkapital anerkannt.

Verwässerungsschutz für Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) (TOP 10)

Der SoFFin soll zudem neue Commerzbank-Aktien gegen die vollständige oder
teilweise Einbringung seiner Stillen Einlage erhalten können, um seine
Beteiligungsquote am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
25 % plus einer Aktie im Falle weiterer Kapitalerhöhungen halten zu können.
Dieser Verwässerungsschutz auf Grundlage des
Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes wurde an den neuen, auf
der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigungsrahmen für Kapitalmaßnahmen
mit einer Mehrheit von
95,1 % angepasst. Somit wurde das bestehende Bedingte Kapital 2011/III von
rund 0,8 Milliarden Euro um weitere bis zu rund 0,9 Milliarden Euro
ergänzt. Eine solche bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie der SoFFin von dem Umtauschrecht Gebrauch macht, um seine
Beteiligungsquote am Grundkapital der Commerzbank zu halten.

Sonstige Beschlüsse

Das Ergänzungsverlangen des Aktionärs Riebeck-Brauerei von 1862 AG, dem
Vorstandsvorsitzenden das Vertrauen zu entziehen, wurde von der
Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 96,6 % abgelehnt (TOP 11).





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