Commerzbank Hauptversammlung – Abstimmungsergebnisse im Überblick

Commerzbank Hauptversammlung – Abstimmungsergebnisse im Überblick

08.05.2014

  • Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
  • Dr. Stefan Lippe und Nicholas Teller als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt

Im Einzelnen stimmten die Aktionäre zu den wesentlichen Tagesordnungspunkten wie folgt ab:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Die Hauptversammlung hat, wie vom Vorstand und vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, mit einer Mehrheit von 99,9 % beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von rund 83,1 Millionen Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Entlastung (Top 3 und 4)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 99,5 % beziehungsweise 99,0 % entlastet.

Neuwahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied des Aufsichtsrats (Top 7)

Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Dr. Stefan Lippe mit einer Zustimmung von 99,8 % und Nicholas Teller mit 99,7 % der Stimmen in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt. Solms U. Wittig wurde zudem von der Hauptversammlung als Ersatzmitglied für die beiden neuen Aufsichtsratsmitglieder mit 99,8 % gewählt. 

Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Keitel ist mit Ablauf der Hauptversammlung 2014 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu neun Änderungsvereinbarungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Gewinnabführungsverträgen (Top 8) bzw. zur Neufassung eines Gewinnabführungsvertrages (Top 9)

Die Hauptversammlung hat mit einer Mehrheit von 99,9 % der klarstellenden Änderung von Unternehmensverträgen mit insgesamt zehn Tochtergesellschaften zugestimmt. Diese war durch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) erforderlich geworden. In den Unternehmensverträgen ist die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme durch die Commerzbank nach § 302 AktG enthalten. Der Verweis in den Verträgen auf die Vorschriften des § 302 AktG wird durch die Zustimmung der Hauptversammlung nunmehr dynamisch sein („in seiner jeweils gültigen Fassung“). 

Unter Top 9 wurde die bereits beschriebene notwendige Anpassung zum Anlass genommen, einen sehr alten Gewinnabführungsvertrag mit der Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH insgesamt neu zu fassen. Der klarstellenden Änderung beziehungsweise der Neufassung hat die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,9 % zugestimmt.

Die genauen Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie unter www.commerzbank.de/hv

 

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Über die Commerzbank
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