Commerzbank erzielt Einigung mit US-Behörden hinsichtlich Sanktions- und Geldwäscheverstößen

Commerzbank erzielt Einigung mit US-Behörden hinsichtlich Sanktions- und Geldwäscheverstößen

12.03.2015

Commerzbank AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

12.03.2015 17:41

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Die Commerzbank hat Vergleiche mit verschiedenen US-Behörden bezüglich
Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen sowie gegen Gesetze des Staates
New York hinsichtlich des Umgangs mit Geschäftsunterlagen erzielt. Dabei
handelt es sich um das US-Justizministerium ("DoJ" - Department of
Justice), das Office of Foreign Assets Control des U.S. Treasury Department
(US-Finanzministerium), das Büro des Staatsanwalts für den Bezirk New York,
das Board of Governors der US-Notenbank Fed (das "Federal Reserve") und das
Department of Financial Services von New York ("NYDFS"). Die Verstöße
beziehen sich auf den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2008.

Zusätzlich hat die Bank mit dem DoJ, der Federal Reserve und dem NYDFS
Vergleiche erzielt bezüglich Versäumnissen bei der Einhaltung von
US-Richtlinien, Verfahren und Praktiken in den Jahren 2008 bis 2013 zur
Erkennung und Meldung potenzieller Geldwäscheaktivitäten. Die Vergleiche
wegen Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen und Verletzungen von
US-Geldwäschevorschriften belaufen sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe
von USD 1.452 Millionen (EUR 1.196 Millionen).

Die Commerzbank hat im Laufe der Verhandlungen mit den US-Behörden
kontinuierlich angemessene Rückstellungen gebildet. Am 12. Februar 2015
hatte die Bank angekündigt, dass eine weitere Erhöhung der Rückstellungen
möglich sein kann, die dann in dem endgültigen Jahresabschluss 2014
berücksichtigt würde. Neben den bereits gebildeten Rückstellungen wird die
Bank daher für diese Vergleiche im 4. Quartal 2014 eine zusätzliche
Einmalbelastung in Höhe von EUR 338 Mio. buchen und in dem endgültigen
Jahresabschluss 2014 berücksichtigen.

Das Konzernergebnis 2014 wird daher auf EUR 264 Mio. angepasst (vorläufiges
berichtetes Konzernergebnis EUR 602 Mio.). Das Operative Ergebnis 2014
beträgt EUR 684 Mio. (vorläufiges berichtetes Operatives Ergebnis EUR 1.022
Mio.). Die Common-Equity-Tier-1-Quote (CET 1) bei voller Anwendung von
Basel 3 steigt per Ende 2014 auf 9,3 % nach 9,0 % per Ende Dezember 2013.
In dem endgültigen Jahresüberschuss von EUR 282 Mio. im Einzelabschluss der
Commerzbank AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für 2014
sind die Vergleiche mit den US-Behörden berücksichtigt.

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und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für
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basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen
des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und
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Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder
Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die
Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche
Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa,
den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen
Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte
hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von
Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen
Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von
Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur
Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des
NCA-Portfolios, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und
Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen
sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur
an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht
verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft
gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um
Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser
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