03.05.2017
Die Aktionäre stimmten über die wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt ab:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)
Die Hauptversammlung hat, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von rund 747,2 Millionen Euro vollständig in die Gewinnrücklage einzustellen; der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,75 % gefasst.
Entlastung (Top 3 und 4)
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 99,80 % beziehungsweise 99,79 % entlastet.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 (Top 7)
Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 gewählt; der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,62 % gefasst.
Damit kann die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2018 den Wechsel des Abschlussprüfers nach den Vorgaben der neuen EU-Abschlussprüferverordnung wie angestrebt durchführen. Die Wahl bereits in diesem Jahr stellt sicher, dass Ernst & Young als neuer Abschlussprüfer die voraussichtlich ab Mitte 2017 erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten zur Überleitung des Prüfungsmandats aufnehmen kann.
Neuwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats (Top 8)
Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Dr. Tobias Guldimann in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt, und zwar mit einer Zustimmung von 99,72 % der Stimmen. Dr. Guldimann tritt die Nachfolge des 2013 verstorbenen Prof. Dr. Ulrich Middelmann an. Für ihn war Dr. Roger Müller in den Aufsichtsrat nachgerückt. Mit der Wahl des Nachfolgers endet die Amtszeit von Dr. Müller und er erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück.
Anpassung der Satzung (Top 9)
In der Hauptversammlung hat der Vorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung von 66,44 % gefunden. Mit Blick auf die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ist dieser damit jedoch abgelehnt worden. Die Commerzbank wollte mit diesem Tagesordnungspunkt entscheiden lassen, dass das Unternehmen unter sehr spezifischen Voraussetzungen eine verkürzte Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung anwenden könnte.
Hierbei hätte es sich nach den Vorgaben des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz) um eine rein vorsorgliche Maßnahme gehandelt für den theoretischen Fall, dass die Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gegeben sind.
Die Commerzbank hält sich die Option offen, das Thema erneut zur Abstimmung zu stellen.
Die genauen Abstimmungsergebnisse der einzelnen Tagesordnungspunkte finden Sie unter www.commerzbank.de/hv.
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Über die Commerzbank
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