Commerzbank lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2014 ein

Commerzbank lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2014 ein

27.03.2014

Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Donnerstag, den 8. Mai 2014, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Messehalle 11 (Portalhaus) in Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen die üblichen Regularien wie Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2013 (Top 1), die Entlastung der Gremien (Top 3, 4) und die Wahl des Abschlussprüfers (Top 5, 6).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von rund 83,1 Millionen Euro vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Neuwahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied des Aufsichtsrats (Top 7)

Wie bereits am 19. März 2014 mitgeteilt, sollen der Hauptversammlung neue Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Die personellen Veränderungen im Aufsichtsrat werden nötig, da Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Keitel sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 niedergelegt hat. Zudem hatte Dr. Marcus Schenck sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats bereits mit Wirkung vom 10. September 2013 beendet. Daher schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Dr. Stefan Lippe als Nachfolger für Dr. Marcus Schenck und Nicholas Teller als Nachfolger für Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Keitel in den Aufsichtsrat zu wählen. Dr. Stefan Lippe ist ehemaliger Präsident der Geschäftsleitung der Swiss Re AG und Verwaltungsratsmitglied der AXA S.A. Nicholas R. Teller ist Chief Executive Officer der E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG. 

Solms U. Wittig, der als Ersatzmitglied für Dr. Marcus Schenck in den Aufsichtsrat nachgerückt war, wird mit der Wahl von Dr. Stefan Lippe automatisch wieder Ersatzmitglied der bereits amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Er soll von der Hauptversammlung auch als Ersatzmitglied für die beiden neuen Kandidaten gewählt werden.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu neun Änderungsvereinbarungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Gewinnabführungsverträgen (Top 8) bzw. zur Neufassung eines Gewinnabführungsvertrages (Top 9)

Eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) macht eine klarstellende Änderung von Unternehmensverträgen mit insgesamt zehn Tochtergesellschaften erforderlich. In den Unternehmensverträgen ist die für eine steuerliche Organschaft erforderliche Vereinbarung der Verlustübernahme durch die Commerzbank nach § 302 AktG enthalten. Der Verweis in den Verträgen auf die Vorschriften des § 302 AktG muss nunmehr dynamisch sein („in seiner jeweils gültigen Fassung“). Unter Top 8 und Top 9 soll daher die Zustimmung der Hauptversammlung zu den entsprechenden Änderungsvereinbarungen zwischen der Commerzbank und den Tochtergesellschaften erteilt werden. Unter Top 9 wird die notwendige Anpassung zum Anlass genommen, einen sehr alten Gewinnabführungsvertrag insgesamt neu zu fassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 1. Mai 2014 angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können am 8. Mai 2014 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden. 

Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2014 inklusive der Tagesordnung und den Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv.

  

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