07.12.2012
Ein Vermögen, das Generationen erarbeitet, verwaltet und vermehrt haben, soll auch für die kommenden Generationen erhalten bleiben. Um der Verpflichtung gegenüber der Familie, aber auch zukünftigen Generationen gerecht zu werden, muss deshalb frühzeitig an notwendige Absicherungen gedacht werden. Eine aktuelle Online-Umfrage des Commerzbank-Wealth Managements zum Thema Generationenmanagement belegt, dass 30 % der Befragten noch keine Vorkehrungen für unerwartete Notfälle getroffen haben und nur rund 12 % bestätigen konkrete Vorbereitungen für einen eventuellen Pflegefall. Zur Klärung finanzieller Angelegenheiten helfen unter anderem Konten- und Depotvollmachten, aber auch eine Pflegeversicherung, bei der beispielsweise die Kinder Vertragspartner sind. Zusätzlich kann mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Vorfeld genau bestimmt werden, was im Notfall zu unternehmen ist. Auch der Bereich der gewünschten Vermögensnachfolge wurde beleuchtet. Die Teilnehmer gaben an, dass mehrheitlich die eigenen Familienangehörigen (49 %) bzw. Erben in der gesetzlichen Erbfolge (38 %) das Vermögen erhalten sollen. 15 % der Befragten werden gemeinnützige Einrichtungen oder eigene Stiftungen mit ihrem Vermögen versehen. 17% haben sich dagegen noch nicht festgelegt, wie und an wen das Vermögen vererbt werden soll. Dabei ist die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Nachlass- und Nachfolgeplanung umso größer, je komplexer die Struktur eines Familienvermögens ist. Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge werden den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen des Vermögensinhabers oft nicht gerecht. Das gilt vor allem bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen nicht klassischen Familienverhältnissen. Statistiken zeigen, dass bei nur 3 % aller Todesfälle in Deutschland ein einwandfreies Testament vorliegt. Ohne ein solches Dokument gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass eventuell auch Personen, die unberücksichtigt hätten bleiben sollen, bedacht werden, während andere Hinterbliebene nicht oder in geringerem Maße Vermögensnachfolger werden können. Jährlich werden in Deutschland rd. 200 Mrd. Euro vererbt. Tendenz steigend. Durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich im Erbfall die gewünschten Übertragungen des Vermögens erzielen. So besteht pro Kind und Elternteil ein Schenkungsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro, der nach Ablauf von jeweils 10 Jahren wieder in Anspruch genommen werden kann. Die Online-Befragung des Commerzbank- Wealth Management zeigt auch, dass der Beratungsbedarf bei den vermögenden Kunden nach wie vor hoch ist: 44% bestätigten den Bedarf an Unterstützung zur Vorsorge für das Alter, 28% benötigen Rat bei der Absicherung der Familie im Notfall und 21% bei der Begleitung beim Vermögensaufbau für Kinder.
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Claudia-Renée Booms
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