22.12.2022
Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Die Europäische Zentralbank hat die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2023 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern gegenüber 2022 unverändert belassen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) liegt weiter bei 2 % Gesamtkapital, von der mindestens 1,125 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 den bisherigen SREP-Beschluss.
Die harte Kernkapitalanforderung an die Commerzbank auf Konzernebene liegt unter Berücksichtigung der Anforderungen des aktuellen SREP-Beschlusses zum 30. September 2022 pro forma unverändert bei 9,44 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Sie setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,125 %, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, dem D-SIB-Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Banken von unverändert 1,25 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von derzeit 0,04 % sowie einer AT-1-Unterdeckung von derzeit 0,03 %.
Im ersten Quartal 2023 erwartet die Commerzbank aufgrund der branchenweiten Erhöhung von antizyklischen Kapitalpuffern und der Aktivierung des sektoralen Systemrisikopuffers in Deutschland einen Anstieg der MDA-Schwelle auf voraussichtlich rund 10,1 %.
Eine Anforderung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Pillar 2 requirement for the risk of excessive leverage – P2R-LR), wurde für den Commerzbank-Konzern nicht festgesetzt.
„Mit einer CET-1-Quote von 13,8 % per 30. September 2022 haben wir einen komfortablen Abstand zur MDA-Schwelle und damit genug Spielraum für die geplante Ausschüttung von 30 % des Konzerngewinns nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen “, sagte Commerzbank-Finanzvorständin Bettina Orlopp.
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